- Vermögensrückfall
- erbschaftsteuerlicher Begriff für den Rückfall (Erwerb) durch Schenkung oder von Todes wegen von solchen Vermögensgegenständen, die Eltern, Großeltern oder entfernte Voreltern ihren Abkömmlingen durch Schenkung oder durch Übergabevertrag zugewandt hatten.- Der V. an diese Personen ist erbschaftsteuerfrei.
Lexikon der Economics. 2013.